Das WEG Recht ist komplex: Die kompetente Auslegung des WEG und der bestehenden Teilungserklärung wird immer schwieriger. Aktuelle Gerichtsurteile des BGH müssen Beachtung finden und auch die Vorschriften müssen bekannt sein, hier zum Beispiel aktuell die Umsetzung der Landesbauordnung in Bezug auf die Ausstattung der Wohnungen mit Rauchmeldern. Gemeinsam mit dem Beirat und in Zusammenarbeit mit den Wohnungseigentümern vertreten wir, nach Bestellung in der Versammlung, die Interessen der Eigentümer und handeln auf deren Weisung.
Selbstverständlich unterbreiten wir gern ein schriftliches Angebot und stellen uns in einem Gespräch mit dem Beirat oder in der Versammlung der Eigentümer persönlich vor. Gern benennen wir Ihnen Gemeinschaften in Bottrop deren Verwaltung wir seit unserer Gründung im Jahr 1995 durchführen.
Aus wirtschaftlichen Gründen übernehmen wir keine Einzelverwaltungen unter 5 Wohneinheiten.